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1. Persönliches Gespräch: Betrachten der individuellen Situation, Ermitteln eines ‘Status Quo’, Erfassen zukünftiger Ziele und Wünsche
2. Prüfung: Abfrage staatlicher Fördermöglichkeiten durch das Vorsorge- & Vermögenscenter
3. Strategie entwickeln: Ermitteln des individuellen Bedarfs und Abgleichen mit vorhandenem ‘Status Quo’, sowie den staatlichen Zuschüssen, auf
die ein Rechtsanspruch besteht. Entwickeln einer Strategie.
4. Konzeptvorstellung: Erläutern des Prüfungsergebnisses, Vorstellen eines Konzeptes. Bei Wunsch zur Umsetzung folgt Punkt 5.
5. Umsetzung: Aufnahme nötiger Anträge, Veranlassung eventuell erforderlicher Risikoprüfungen, Setzen von Terminhaltungen, Verfolgen von
Bearbeitungsständen und nötigenfalls ergänzend eingreifen.
6. Betreuung: Im Schaden- und / oder Leistungsfall steht das Center auch hierfür als kompetenter Ansprechpartner aktiv und persönlich zur Seite.
Ein sich mindestens einmal im Jahr wiederholendes Gespräch zum Abgleich der persönlichen Situation und getroffener Absicherungen ist obligatorisch.
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